Richtlinien

 

Die Herman van Veen-Stiftung Deutschland ist eine reine Förderstiftung, das heißt: sie arbeitet nicht operativ und beschäftigt keine Mitarbeiter. Über die Möglichkeit der Förderung entscheidet der Vorstand in seiner zum Zeitpunkt der Abstimmung bestehenden Zusammensetzung in der Regel zweimal im Jahr. Bei der Abstimmung entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende anwesend sind.

 

Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Antragsteller nicht. Dagegen besteht gegenüber den Empfängern ein Rückforderungsanspruch der Stiftung im Falle unrichtiger Angaben im Antrag oder zweckfremder Mittelverwendung.

 

Anträge können formlos eingereicht werden, sofern sie die für die Entscheidungen notwendigen Angaben enthalten:

 

Gewünschte Höhe der  Förderung

Eine kurze Beschreibung Ihres Projektes

Ziel des Projektes
Wer macht was (Akteure und Projektträger)?
Zeitraum
Durchführungsort
Finanzplanung: Gesamtkosten, Zuschussbedarf, andere Finanzquellen, sonstige Sponsoren
Welche Ideen gibt es zur Öffentlichkeitsarbeit?

 

Die Stiftung fördert nur Projekte mit nachweisbaren Kosten. Ihren Antrag richten Sie bitte an:
Herman van Veen-Stiftung Deutschland, Geschäftsstelle Am Schürken 3, 47624 Kevelaer.

 

Bitte senden Sie Ihre Förderanträger per Email. Bearbeitung nur bei Vorlage aussagekräftiger Unterlagen.

 

Anmerkung
Wir sind bemüht, alle eingereichten Förderanträge zu beantworten. Sie dürfen davon ausgehen, unsere Entscheidung so bald wie möglich mitgeteilt zu bekommen.
 

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